Religion, Lebenseinstellung sowie die persönliche Überzeugung spielen neben der finanziellen Erwägung eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Bestattungsart. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungs-arten, der Erd- und der Feuerbestattung. Weiterhin gibt es die Sonderformen der See- und Friedwaldbestattung, ihnen geht jeweils eine Feuerbestattung voraus.
Wer bestimmt Art und Ort der Bestattung?
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 55% liegt. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder
Reihengrabstelle der Erde übergeben.
Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.
Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt.
Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene
Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden, denn die Ausführung des Willens
des Verstorbenen ist durch keinerlei Strafbestimmung gesichert. Der Gesetzgeber geht von der Erwartung aus, dass die Angehörigen auch ohne Strafvorschrift ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.
Sonderform Waldbestattungen
Die Beisetzung im Fried-Wald
Die Waldbestattung ist eine neue Möglichkeit der letzten Ruhe in der Idylle des Waldes. Wir bieten die Waldbestattung als Bestattung mit Trauerfeier im Wald an, aber natürlich auch als anonyme Beisetzung ohne Gäste. Die Beisetzung erfolgt durch das zuständige Friehofspersonal, in einer Natururne an den Wurzeln eines Baumes inmitten (innerhalb) des Waldes.